Sind Sie Schüler / Studierender, Lehrkraft oder Fakultätsmitglied einer qualifizierten akademischen Einrichtung?
In diesem Fall können Sie
„Sibelius Academic”-Produkte zu einem stark ermäßigten Preis erwerben, sofern Sie eine der folgenden Berechtigungsvoraussetzungen
erfüllen und Ihre Berechtigung nachweisen können.
Berechtigungsvoraussetzungen
Einzelpersonen, die zum Erwerb einzelner Education-Versionen von Sibelius berechtigt sind:
- Studierende an Hochschulen / Fachhochschulen / Universitäten – Studierende, die an einer akkreditierten, öffentlichen oder privaten Universität oder (Fach-)Hochschule immatrikuliert sind (dies gilt auch für lokale und Berufsbildungseinrichtungen), die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht1
- Fakultät und Mitarbeiter – Lehrkräfte und Mitarbeiter, die an einer akkreditierten, öffentlichen oder privaten Grund- oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer öffentlichen Musikschule angestellt sind
- Schüler weiterführender Schulen – Schüler, die an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule mit Vollzeit-Unterricht eingeschrieben sind1
Berechtigungsprüfung
Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die eine Academic-Version von Sibelius zu einem reduzierten Preis erwerben möchten, müssen nach dem Kauf einen Berechtigungsnachweis vorlegen (siehe unten). Sobald Ihre Berechtigung überprüft und bestätigt wurde, erhalten Sie die Academic-Lizenz für Ihre Software. Alle Berechtigungsnachweise werden von Identit-e bearbeitet. Die Datenschutzerklärung von Identit-e können Sie hier einsehen.
Berechtigungsnachweis
Studierende an Hochschulen / Fachhochschulen / Universitäten – Sie müssen einen aktuellen Immatrikulationsnachweis2 für eine öffentliche oder private Hochschuleinrichtung
auf postsekundärer oder tertiärer Ebene bzw. für eine gewinnorientierte Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung vorlegen,
die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht.
Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:
- Kopie des Studierendenausweises mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule sowie dem aktuellen Semester
- oder Kopie des Studiengebühren-Nachweises mit dem Logo oder Siegel der Hochschule, dem Namen des/der Studierenden und dem aktuellen Datum/Semester
- oder Offizielles Schreiben der Studienabteilung der Hochschule mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
- oder Kopie des Stundenplans des/der Studierenden mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
- oder Kopie des Zeugnisses mit dem Namen des/der Studierenden und der Hochschule und dem aktuellen Datum/Semester
- oder Bildschirmabzüge von der Website der Hochschule können anstelle offizieller Dokumente akzeptiert werden, wenn der Name des/der Studierenden und der Hochschule sowie das Datum deutlich erkennbar sind. (Die Anerkennung von Bildschirmkopien liegt im Ermessen von Identit-e)
Lehrkräfte, Fakultät und Mitarbeiter – Nachweis über die aktuelle Beschäftigung an einer akkreditierten öffentlichen bzw. privaten Grundschule oder weiterführenden Schule, einem Schulamt oder einer öffentlichen bzw. privaten Hochschule bzw. an einer nicht gewinnorientierten Weiterbildungs-/Berufsbildungseinrichtung, die Abschlüsse und/oder Zertifizierungen verleiht, oder an einer öffentlichen Musikschule. Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:
- Kopie des Gehaltszettels als Lehrkraft, Fakultätsmitglied oder Mitarbeiter mit dem Namen der Person sowie dem Namen des Arbeitgebers (Schule/Hochschule)
- oder schriftliche Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem offiziellen Briefkopf der Schule/Hochschule oder Arbeitsbescheinigung
Schüler weiterführender Schulen – Bestätigung über die Einschreibung an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten weiterführenden Schule.
Hierzu ist einer der folgenden Belege einzureichen:
- Kopie des Schülerausweises mit dem Namen des Schülers/der Schülerin und der Schule sowie dem aktuellen Semester
- oder Kopie eines Zeugnisses, Schulgebühren-Nachweises oder eines Briefs der Schulverwaltung, in dem die Einschreibung bestätigt wird.
Verfügbare Education-Produkte für Bildungseinrichtungen (Mehrfachlizenzen)
Berechtigte akademische Einrichtungen können Mehrfachlizenzen für Sibelius erwerben. Der Erwerb von Mehrfachlizenzen durch Schulen oder Universitäten kann nur über die jeweilige Bildungseinrichtung durchgeführt werden.
Beschränkungen
- Studierende und Lehrkräfte können sich jährlich maximal ein Sibelius Produkt genehmigen lassen.
- Schüler an Grundschulen sind für den ermäßigten Schullizenzpreis nicht berechtigt.
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¹ Schüler, die Kurse an nichtstaatlichen, akkreditierten berufsbildenden Schulen belegen, sind zum Erwerb von Academic-Produkten nicht berechtigt.
² Bei Studierenden an Hochschulen bedeutet „aktuell“ innerhalb der letzten sechs Monate.
³ Dokumente zum Nachweis der Beschäftigung eines Fakultätsmitglieds/Mitarbeiters dürfen nicht älter als sechs Monate sein.